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   LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13   

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https://dejure.org/2014,16376
LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13 (https://dejure.org/2014,16376)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2014 - 25 S 141/13 (https://dejure.org/2014,16376)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2014 - 25 S 141/13 (https://dejure.org/2014,16376)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenführung einer Instandhaltungsrücklage in WEG-Beschluss rechtmäßig

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über die Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen ist nichtig; §§ 49 Abs. 1 WEG; 91, 543 Abs. 2 ZPO

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlüsse, die der Teilungserklärung widersprechen, sind unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine getrennte Instandhaltungsrücklage entgegen Teilungserklärung! (IMR 2014, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2015, 223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13
    Davon abgesehen wäre ein entsprechend abändernder Mehrheitsbeschluss auch nichtig (vgl. BGH, NZM 2009, Seite 866; BGH, NJW 2010, Seite 2654; Bärmann-Becker, WEG, 12. Aufl., § 16 Rz. 127).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09

    Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13
    Davon abgesehen wäre ein entsprechend abändernder Mehrheitsbeschluss auch nichtig (vgl. BGH, NZM 2009, Seite 866; BGH, NJW 2010, Seite 2654; Bärmann-Becker, WEG, 12. Aufl., § 16 Rz. 127).
  • BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02

    Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13
    Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich eine entsprechende Beschlusskompetenz auch nicht der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11.10.2002 (ZMR 2003, Seite 213) entnehmen.
  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2020 - 13 S 56/19

    Entgegen Vereinbarung getrennte Instandhaltungsrücklage für Garagenstellplätze:

    Mangels Vereinbarung hätten die Wohnungseigentümer separate Rücklagen nicht beschließen dürften (Bärmann/Merle, 14. Aufl. 2018, WEG § 21 Rn. 145. Vielmehr ist mit dem Landgericht Düsseldorf festzuhalten: "Enthält die Teilungserklärung die Bestimmung, dass die Sondereigentümer "zur Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage für das gemeinschaftliche Eigentum verpflichtet" sind, widerspricht dieser Regelung eine Differenzierung zwischen dem Sondereigentum an einer Wohnung und dem Sondereigentum an einem Pkw-Einstellplatz mit entsprechend getrennten Instandhaltungsrücklagen" (LG Düsseldorf, Urteil v. 16.4.2014 - 25 S 141/13 = ZWE 2014, 316).

    Insbesondere auch nicht, dass die Rückstellung folgend ihrer Zweckbindung nur von einzelnen Sondereigentümern zu tragen wäre Folglich entspricht auch ein auf die (Wieder-)Herstellung rechtmäßiger Zustände gerichteter Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung (LG Düsseldorf, Urteil v. 16.4.2014 - 25 S 141/13 = ZWE 2014, 316).

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